16.06.2022, 13:28
Grundsätzlich gibt es bei Zustimmung des Beamten keine Obergrenze. Aber die bisherige Behörde wird es selten auf Dauer mit machen. Natürlich kann man die Entscheidung nicht weiter abzuordnen entsprechend angehen. Aber die Chancen eine Abordnung zu erzwingen sind sehr schlecht. Da müsste das Ermessen des Dienstherren die Abordnung vorzunehmen quasi zwingend das Ergebnis Abordnung haben müssen.