29.06.2024, 12:35
Ich bin 10 Jahre verheiratet gewesen. Meine Ex-Ehefrau ist als Lehrerin beschäftigt. Ich selbst bin jetzt in Pension seit 01.02.2023. Leider habe ich keinen Versorgungsausgleich gestellt. Meine Pensionsgrundlage berechnet sich nach der Stufe A10. Meine Ex-Ehefrau ist als Lehrerin in Stufe A13 besoldet. Ich gehe davon aus, daß ich hier eigentlich einen Versorgungsausgleich gelten machen kann, bzw. grundsätzlich ein Anspruch besteht. Frage: Kann dieser Versorgungsausgleich meinerseits noch rückwirkend und für die Zukunft von mir beantragt werden ?