14.10.2022, 08:22
Wenn die genannten Arbeiten zu deinen Aufgaben gemäß Stellenbeschreibung und/oder Arbeitsvertrag gehören, stehen dir auch die entsprechenden Zuschläge zu. Wenn du das aber nur "inoffiziell und gewohnheitsmäßig" machst, obwohl das eigentlich gar nicht deine Zuständigkeit wäre, gibt es auch keine Zuschläge.
Im Übrigen müssen die Zuschläge nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen, sondern ergeben sich bereits aus dem Tarifvertrag. Also: Arbeiten, die zu Erschwerniszuschlägen berechtigen, mit Tag, Uhrzeit und Dauer aufschreiben, vom Vorgesetzten abzeichnen lassen und monatlich einreichen. Bei uns stehen die Zuschläge nur deshalb im Arbeitsvertrag unserer Bauhofmitarbeiter, weil sie zur Vereinfachung und Arbeitserleichterung als monatliche Pauschale bezahlt werden.
Im Übrigen müssen die Zuschläge nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen, sondern ergeben sich bereits aus dem Tarifvertrag. Also: Arbeiten, die zu Erschwerniszuschlägen berechtigen, mit Tag, Uhrzeit und Dauer aufschreiben, vom Vorgesetzten abzeichnen lassen und monatlich einreichen. Bei uns stehen die Zuschläge nur deshalb im Arbeitsvertrag unserer Bauhofmitarbeiter, weil sie zur Vereinfachung und Arbeitserleichterung als monatliche Pauschale bezahlt werden.