Erschwerniszulage Quereinsteiger Bauhof
#1

Hallo, ich bin seit 2018 als "ungelernte Kraft oder Quereinsteiger" im Bauhof tätig. Abteilung Grünanlagenpflege.
Die Gemeinde möchte mir keine Erschwerniszulage zahlen mit der Begründung weil ich kein "Gärtner" oder "Gartenhelfer" gelernt habe und somit keinen Gesellenbrief nachweisen kann. (Ich habe meine Mittlere Reife gemacht mit anschließender Lehre als Friseurin und 10 Jahre Berufserfahrung)
Alle anderen Gärtner bekommen diese, weil gelernt. Meine Aufgaben sind identisch mit denen meiner Kollegen. Dazu kommt noch der Winterdienst. Ich mache genau das gleiche, bin mit der Motorheckenschere oder Sense unterwegs, usw...
Ich verstehe dass meine Kollegen eine höhere Lohngruppe haben, das ist auch richtig so. Aber die Erschwerniszulage sollte doch bei gleicher Tätigkeit gezahlt werden oder sehe ich das falsch? Wer kann mir helfen?
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#2

Meiner Ansicht nach greift die Argumentation nicht. Mal abgesehen davon, dass die Zulage ohnehin nur für Erschwernisse zu zahlen ist, welche nicht tätigkeitstypisch ohnehin anfallen, haben alle Mitarbeiter den Anspruch. Auf die Qualifizierung kommt es dabei nicht an.
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#3

Für welche deiner Tätigkeiten könntest du deiner Ansicht nach Erschwerniszuschläge beanspruchen?
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#4

Ich habe den Vertrag der Erschwerniszuschläge von meinem Kollegen abfotografiert. All das was da drauf steht, mache ich ebenfalls. Nur ich bekomm sie nicht gezahlt, da ich es nicht "gelernt" habe und den Gesellenbrief als Gärtner nicht aufweisen kann. In der Erschwerniszulage steht drin zB: Winterdienst, die Arbeiten mit der Motorheckenschere, Motorsense, Reinigen von Bedürfnisanstalten, besonders schwere Hebe- oder Transportarbeiten, usw...
Zumindest will man mir das grade weiß machen, dass es mir nicht zusteht. Für mich hat aber das eine mit dem anderen absolut nichts zu tun. Ich kann als ungelernte Kraft genauso gut zb Schnee schippen wie ein Gärtner 🤣 demnach steht das mir genauso gut zu.
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#5

Wenn die genannten Arbeiten zu deinen Aufgaben gemäß Stellenbeschreibung und/oder Arbeitsvertrag gehören, stehen dir auch die entsprechenden Zuschläge zu. Wenn du das aber nur "inoffiziell und gewohnheitsmäßig" machst, obwohl das eigentlich gar nicht deine Zuständigkeit wäre, gibt es auch keine Zuschläge.

Im Übrigen müssen die Zuschläge nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen, sondern ergeben sich bereits aus dem Tarifvertrag. Also: Arbeiten, die zu Erschwerniszuschlägen berechtigen, mit Tag, Uhrzeit und Dauer aufschreiben, vom Vorgesetzten abzeichnen lassen und monatlich einreichen. Bei uns stehen die Zuschläge nur deshalb im Arbeitsvertrag unserer Bauhofmitarbeiter, weil sie zur Vereinfachung und Arbeitserleichterung als monatliche Pauschale bezahlt werden.
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