TVöD Niedersachsen

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Die gesamten Tarifregeln werden für Niedersachsen auch "TVöD Niedersachsen" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Kommunalverbände, Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen).

Für die Angestellten des Landes Niedersachsen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Niedersachsen werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Niedersachsen...).





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