TVöD Rheinland-Pfalz

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Die gesamten Tarifregeln werden für Rheinland-Pfalz auch "TVöD Rheinland-Pfalz" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Kommunalverbände, Landkreise, Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Rheinland-Pfalz).

Für die Angestellten des Landes Rheinland-Pfalz gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Rheinland-Pfalz werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Rheinland-Pfalz ...).





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