TVöD Saarland

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Die gesamten Tarifregeln werden für das Saarland auch "TVöD Saarland" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Kommunalverbände, Landkreise (auch: Regionalverband), Städte und Gemeinden.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Saar).

Für die Angestellten des Saarlands gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten im Saarland werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte im Saarland ...).





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