TVöD Sachsen-Anhalt

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Die gesamten Tarifregeln werden für Sachsen-Anhalt auch "TVöD Sachsen-Anhalt" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsverbände (sog. Verbandsgemeinden).

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Sachsen-Anhalt).

Für die Angestellten des Landes Sachsen-Anhalt gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Sachsen-Anhalt werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen-Anhalt ...).





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