TVöD Thüringen

Der grundsätzlich bundesweit gültige Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kann im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA) um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt werden.

Beispiele für mögliche Regelungen:
Die gesamten Tarifregeln werden für Thüringen auch "TVöD Thüringen" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Landkreise, Städte, Gemeinden, Landgemeinden, erfüllende Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Thüringen).

Für die Angestellten des Landes Thüringen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Thüringen werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Thüringen ...).





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