§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung TVöD
#1

Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bezüglich oben genannter Situation:

Muss nach § 33 TVÖD VKA "Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung" das Integrationsamt angehört werden?

Die Kollegin hat eine unbefristete volle Erwerbsminderung, GdB von 80 und war mit 4,5 Std. wöchentlich beschäftigt. Nun hat der AG ihren Arbeitsvertrag unter oben genannter Begründung auslaufen lassen, ohne das Integrationsamt anzuhören. 

Vielen Dank
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#2

Das Integrationsamt ist nicht zu beteiligen, wenn eine volle Erwerbsminderung festgestellt wird (BAG vom 15.2.2017 – 7 AZR 82/15 – ZTR 2017, 490)
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#3

Danke für die schnelle und kompetente Hilfe an den Unbekannten bzw. der Unbekannten :-)
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