27.03.2025, 07:34
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bezüglich oben genannter Situation:
Muss nach § 33 TVÖD VKA "Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung" das Integrationsamt angehört werden?
Die Kollegin hat eine unbefristete volle Erwerbsminderung, GdB von 80 und war mit 4,5 Std. wöchentlich beschäftigt. Nun hat der AG ihren Arbeitsvertrag unter oben genannter Begründung auslaufen lassen, ohne das Integrationsamt anzuhören.
Vielen Dank
ich habe eine Frage bezüglich oben genannter Situation:
Muss nach § 33 TVÖD VKA "Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung" das Integrationsamt angehört werden?
Die Kollegin hat eine unbefristete volle Erwerbsminderung, GdB von 80 und war mit 4,5 Std. wöchentlich beschäftigt. Nun hat der AG ihren Arbeitsvertrag unter oben genannter Begründung auslaufen lassen, ohne das Integrationsamt anzuhören.
Vielen Dank