Gehören Stadtwerke zum öffentlichen Dienst?

Stadtwerke sind Versorgungsunternehmen von Gemeinden, Städten oder Landkreisen. Sie führen teilweise auch andere Bezeichnungen wie Gemeindewerke, Kreiswerke, Wasserwerke oder Netzbetrieb.

Nicht selten sind auch private Energieversorger wie RWE, EON oder EnBW an Stadtwerken beteiligt. Die Mitarbeiter der Stadtwerke werden in der Regel zum öffentlichen Dienst gezählt, wenn das Unternehmen mehrheitlich im Eigentum der Kommunen steht, das heißt die Kommune über 50 % der Anteile besitzt.

Stadtwerke betreiben zumeist die Energieversorgung (Strom, Gas, Fern- und Nahwärme) und die Trinkwasserversorgung. Dazu kommen teilweise weitere Aufgaben wie z.B. ÖPNV, Abwasser, Bäder, Baubetriebshof, Internet & Telefon oder Müllverbrennung.

Für Mitarbeiter der Stadtwerke gilt in der Regel der Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V). Der Tarif TV-V ist hinsichtlich der Bezahlung und der Aufstiegschancen einer der attraktivsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst. In kleineren Stadtwerken kommt teilweise der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zur Anwendung (mehr zum TVöD VKA). Im Nahverkehr wird oftmals der Tarifvertrag TV-N genutzt.

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