Änderung des Besoldungsrechts - "Erfahrungszeiten"?
#1

Hallo,

ich habe meine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht und werde nächstes Jahr zum 1.9.2010 als Inspektoranwärter beginnen.

Insgesamt habe ich dann ~ 53 Kalendermonate im öffentlichen Dienst gearbeitet, welche ja auch später auf das Ruhegehalt angerechnet werden.
Ich möchte nun wissen, ob sich die 53 Monate im öffentlichen Dienst auf die Besoldung auswirken, da es meines Wissens nach vor Kurzem eine Änderung der Vorschrift gegeben hat.

Wenn ich nach der anschließenden Ausbildung zum Inspektor nun insgesamt 89 Kalendermonate (~ 7 Jahre) im öffentlichen Dienst tätig bin müsste sich das doch eigentlich auch auf die Besoldung auswirken oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Für Antworten bin ich sehr dankbar :-)
MfG
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