Änderungszeitpunkt Eingruppierung
#1

Guten Tag.
Nach einer längeren Krankheitszeit habe ich mit meinem Arbeitgeber eine andere, vermutlich geringer bewertete, Tätigkeit vereinbart. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Änderung der Vergütung ab Tätigkeitsaufnahme beginnt. Mittlerweile arbeite ich seit einem Monat wieder und bezüglich der Änderung habe ich noch nichts gehört. 
Eine Kollegin hat nun gemeint, wenn der AG sich wegen der Änderung 'Zeit lässt', sei das für mich von Vorteil, da die Änderung der Vergütung nicht rückwirkend zulässig sei. Stimmt das?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
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#2

Die Eingruppierung ändert sich mit der wirksamen Übertragung der Aufgaben einer niedrigeren Entgeltordnung. Als solches kann die Bezahlung ggf. auch nachträglich noch korrigiert werden. Bei länger als 6 Monaten greift ggf. die tarifliche Ausschlussfrist.

Wie wurde die neue Tätigkeit vereinbart? Wurde der Personalrat beteiligt?
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#3

Hallo, ich habe vor Wiederaufnahme der Arbeit mit der Abteilungsleitung die neue Aufgabenstellung besprochen.
Leider weiß ich nicht, inwieweit der Personalrat bei der Entscheidung involviert war (eine Bekannte von mir ist im Personalrat, sie schaut nach, ob in den Sitzungen, bei denen sie nicht war, was besprochen wurde).
Änderungsantrag wurde noch nicht gemacht, ich hab nur eine Mail, in der dem Personalamt meine neue Tätigkeit mitgeteilt wird.
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