17.03.2025, 19:30
Guten Tag.
Nach einer längeren Krankheitszeit habe ich mit meinem Arbeitgeber eine andere, vermutlich geringer bewertete, Tätigkeit vereinbart. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Änderung der Vergütung ab Tätigkeitsaufnahme beginnt. Mittlerweile arbeite ich seit einem Monat wieder und bezüglich der Änderung habe ich noch nichts gehört.
Eine Kollegin hat nun gemeint, wenn der AG sich wegen der Änderung 'Zeit lässt', sei das für mich von Vorteil, da die Änderung der Vergütung nicht rückwirkend zulässig sei. Stimmt das?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
Nach einer längeren Krankheitszeit habe ich mit meinem Arbeitgeber eine andere, vermutlich geringer bewertete, Tätigkeit vereinbart. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Änderung der Vergütung ab Tätigkeitsaufnahme beginnt. Mittlerweile arbeite ich seit einem Monat wieder und bezüglich der Änderung habe ich noch nichts gehört.
Eine Kollegin hat nun gemeint, wenn der AG sich wegen der Änderung 'Zeit lässt', sei das für mich von Vorteil, da die Änderung der Vergütung nicht rückwirkend zulässig sei. Stimmt das?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!