Meine Frage:
Wenn ein Minijob'ler 450 € in die Festanstellung gehen möchte, muss diese Stelle dann überhaupt ausgeschrieben werden ?
Grundsätzlich ist auch ein unbefristeter Minijob eine Festanstellung.
Es gibt im Bereich der Tarifbeschäftigten keine generelle Ausschreibungspflicht im öffentlichen Dienst. Es kann sich aber aus verschiedenen gesetzlichen und internen Regelungen eine Ausschreibungspflicht ergeben. Wenn der Arbeitgeber will, hat er eventuell Möglichkeiten, die Ausschreibung zu vermeiden. Als Arbeitnehmer hat man keinen Anspruch darauf ohne Ausschreibung eine Arbeitszeitaufstockung zu bekommen.