24.06.2021, 12:20
Hallo zusammen,
ich bin als Monteur beschäftigt und habe 1 pro Woche Rufbereitschaft.
-Wir haben in unserem Betrieb eine durch BV vereinbarte Rahmenarbeitszeit von 7-19 Uhr festgelegt. Wie ist das bei einer Rufbereitschaft zu werten. Ich bin der Meinung, wenn ich 16 Uhr meine Arbeit beende und 17-18 Uhr zum Einsatz (innerhalb der Rahmenarbeitszeit) zum Einsatz gerufen werden, dann steht mir doch ein Überstundenentgelt mit zugehörigen Überstundenzuschlag zu. Die wird bei uns aktuell nicht so gehandhabt, da es immer heißt ich bin noch in der Rahmenarbeitszeit tätig.
Wie seht ihr das?
VG
ich bin als Monteur beschäftigt und habe 1 pro Woche Rufbereitschaft.
-Wir haben in unserem Betrieb eine durch BV vereinbarte Rahmenarbeitszeit von 7-19 Uhr festgelegt. Wie ist das bei einer Rufbereitschaft zu werten. Ich bin der Meinung, wenn ich 16 Uhr meine Arbeit beende und 17-18 Uhr zum Einsatz (innerhalb der Rahmenarbeitszeit) zum Einsatz gerufen werden, dann steht mir doch ein Überstundenentgelt mit zugehörigen Überstundenzuschlag zu. Die wird bei uns aktuell nicht so gehandhabt, da es immer heißt ich bin noch in der Rahmenarbeitszeit tätig.
Wie seht ihr das?
VG