Überstundenzuschlag außerhalb der Rahmenarbeitszeit
#1

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage zum Überstundenzuschlag außerhalb der Rahmenarbeitszeit.

Unser Rahmenarbeitszeit sind von Mo. - Do. 7.00 Uhr - 18.30 Uhr u. Fr. von 7.00 - 14.00 Uhr bei einer 39 Stunden Woche/ Tvöd Kommune. (Mo- Do. 8,5 Std. u. Fr. 5 Std.)

Leider kommt es häufiger dazu, dass wir Freitag Nachmittag und Samstag arbeiten. Natürlich erhalten wir die zusätzlichen Stunden auf unsere Gleitzeitkonto und können die bei Gelegenheit abbummeln. Das ist auch alles ok.

Nun zur Frage:

Bekommt man IMMER der Überstundenzuschlag, wenn man außerhalb der regulären Rahmenarbeitszeit arbeitet? Auch wenn man in der drauf folgenden Woche mal eher nach hause geht oder sich einen Tag frei nimmt.

Falls noch mehr Details benötigt werden, dann bitte ich um eine kurze Rückmeldung.

Ich freue mich über eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Moin,

handelt es sich tatsächlich um Überstunden nach der Definition des TVöD:

Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Liegt eine konkrete Anordnung vor? Gehen sie über die Az einer Vollbeschäftigten hinaus? Lassen sie sich tatsächlich nicht in der folgenden Woche ausgleichen? (Muss alles parallel gegeben sein, alles andere ist Mehrarbeit)

VG 1887
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#3

Hallo 1887,

danke für die schnelle Rückmeldung.

Nein, es liegt keine "konkrete Anordnung" vor! Wir sollen/ müssen entscheiden das nach eigenen ermessen. Je nachdem wieviel zu tun ist.

Achso, das würde bedeuten, dass ich die Zuschläge erhalte, wenn ich in der drauf folgenden Woche die Stunden nicht ausgleiche, sondern frühstens nach der 2. Woche?

Würde mich nochmal über eine Rückmeldung freuen.

Viele Grüße
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#4

Ohne konkrete Anordnung liegen grundsätzlich keine Überstunden vor.
Handelt es sich um eine echte Rahmenarbeitszeit im Sinne § 6 (7) TVöD? Sollte sich ggf. aus der Dienstvereinbarung ergeben.
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