31.03.2017, 07:46
Das leidige Thema ... Lt. Vorgesetzte gibt die Stelle (Teilzeit) angeblich keine Möglichkeiten für generelle Aufstockung her. Lt. Personalabteilung schon. Alternativ Überstunden auszahlen lassen, was angeblich besprochen wurde. Mit mir allerdings nicht. Ich habe auch nichts unterschrieben, was ja sonst bei jeder Kleinigkeit verlangt wird.
Aber was soll's, dann mache ich das eben so.
Frage: kann ich die Auszahlung einfach so bei der Personalabteilung beantragen oder muss das zuerst vom Vorgesetzten genehmigt werden? Meiner meint, das müsse über ihn gehen, aber er hält sich eh für den wichtigsten Menschen weltweit.
Dann: wie funktioniert das mit Zuschlägen bei und ohne Freizeitausgleich (§ 8 TVÖD)? Ich verstehe das nicht. Bzw. so, dass die bei angefallenen Überstunden trotz Zeitausgleich trotzdem zu einem geringeren Teil Zuschläge hätten ausbezahlt werden müssen.
Wurden sie aber nicht. Am Gehalt hat sich nichts geändert.
Grüße
Lonny
Aber was soll's, dann mache ich das eben so.
Frage: kann ich die Auszahlung einfach so bei der Personalabteilung beantragen oder muss das zuerst vom Vorgesetzten genehmigt werden? Meiner meint, das müsse über ihn gehen, aber er hält sich eh für den wichtigsten Menschen weltweit.
Dann: wie funktioniert das mit Zuschlägen bei und ohne Freizeitausgleich (§ 8 TVÖD)? Ich verstehe das nicht. Bzw. so, dass die bei angefallenen Überstunden trotz Zeitausgleich trotzdem zu einem geringeren Teil Zuschläge hätten ausbezahlt werden müssen.
Wurden sie aber nicht. Am Gehalt hat sich nichts geändert.
Grüße
Lonny