20.09.2024, 08:52
Im Bereich TVöD-KAV sollen unsere Reinigungskräfte zwischen zwei Vorstellungen am Sonn- und Feiertag für max. eine Stunde zur Arbeit kommen. Gibt es eine Mindestbeschäftigungszeit? Sind sie dazu verpflichtet? Wie könnte man es regeln? Wir haben in unserem Betrieb keine Dienstvereinbarung dazu.