07.04.2023, 13:12
Guten Tag,
ich bin seit dem 01.04.2023 im Ruhestand. Zeitgleich habe ich im öffentlichen Dienst einen befristeten 520 Euro Job angenommen.
Muss ich bei Beantragung der ZVK Rente den Job angeben und muss ich weiterhin Beiträge zur ZVK zahlen?
Viele Grüße
ich bin seit dem 01.04.2023 im Ruhestand. Zeitgleich habe ich im öffentlichen Dienst einen befristeten 520 Euro Job angenommen.
Muss ich bei Beantragung der ZVK Rente den Job angeben und muss ich weiterhin Beiträge zur ZVK zahlen?
Viele Grüße