9a Berufliche Voraussetzung
#1

Hallo zusammen,

Ich möchte mich gerne auf eine 9a Stelle bewerben. (Bauhofleiter)
Reicht dafür meine Ausbildung als Maschinenbaumechaniker aus, oder muss ich mich weiter qualifizieren ? Z.B Ver-und Entsorger.

Danke
Zitieren
#2

Berwerbungsvoraussetzungen enthält die Stellenausschreibung.
Zitieren
#3

Nein, enthält sie nicht! In der Stellenausschreibung steht, dass man einen handwerklichen Beruf erlernt haben muss. Aber, und das ist hier auch die Frage, ein Elektriker kann eine 9a-Stelle ausüben, ein Schlosser z. B. nicht. Das liegt daran, dass manche Handwerksberufe höhere Anforderungen haben als andere, und das macht den Unterschied aus.
Zitieren
#4

(15.03.2025, 15:24)Gast schrieb:  Aber, und das ist hier auch die Frage, ein Elektriker kann eine 9a-Stelle ausüben, ein Schlosser z. B. nicht.  Das liegt daran, dass manche Handwerksberufe höhere Anforderungen haben als andere, und das macht den Unterschied aus.

Was ist die Quelle / Rechtsgrundlage für diese Aussage? Im TVöD VKA sind mir solche Unterscheidungen nicht bekannt.
Zitieren
#5

Zu unterscheiden sind die Voraussetzungen für die Einstellung (ergeben sich aus der Ausschreibung) und für die Eingruppierung. Je nach Tätigkeiten und den sich daraus ergebenden Abschnitt der Entgeltordnung TVöD oder ggf. anzuwendenden Regelungen im Bezirkstarifvertrag kann dann das Ergebnis der Eingruppierung auch von Anforderungen an die Person (also die persönliche Qualifikation) abhängen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst