28.02.2014, 11:10
wie sehen bei euch denn so die Anhörungen aus wenn jemand nicht auf das erste Anschreiben bei einem abgemeldeten Fahrzeug reagiert hat? Es handelt sich hier um einen seit über einem halben Jahr abgestellten PKW im öffentlichen Verkehrsraum. Also anzusehen als Verkehrshinderniss nach § 32 Abs. 1 StVO.
Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß
Sylvi