Ablehnung interne Stellenausschreibung
#1

Hallo,

vor einigen Monaten fand eine interne Stellenausschreibung für eine Führungsposition statt.
Der BM hat sich darauf entschieden und der Personalrat hat diese Entscheidung unter Betrachtung des Paragraphen 33 Art. 2 GG abgelehnt. 
Der Personalrat hat darauf das mehrstufige Verfahren (Einigungsstelle) einberufen. 
Daraufhin hat der BM den Bewerber informiert und diesem mitgeteilt, dass der Personalrat sich "gegen" den Bewerber entschieden. 
Darf der BM diese Mitteilung in einem laufenden Verfahren den Bewerber mitteilen? 

Vielen Dank für die Infos
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#2

Natürlich darf der BM der Bewerber mitteilen, dass es am PR liegt, dass sich das Einstellungsverfahren verzögert.
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#3

Der PR wird seine Entscheidung doch sowieso dem Kollegen erläutert haben. Wenn man intern eine solche Maßnahme ablehnt, wird man ja nicht wollen, dass der Betroffene davon über den Flurfunk erfährt.
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