Abmahnung betrifft Mitglied des PR
#1

Hallo,
bei Abmahnungen hat der PR ein Mitwirkungsrecht. Wie verhält man sich in diesem Fall, wenn ein Mitglied abgemahnt werden soll. Wann wird dies dem PR vorgelegt? Nachdem der Abzumahnende die Abmahnung erhalten hat oder vorher? Derjenige ist ja in dieser Hinsicht nicht entscheidungsberechtigt (befangen).

MFG
Zitieren
#2

Soweit ein solches Mitwirkungsrecht besteht (nur in einigen Bundesländern) ist die PR Beteiligung ganz normal durchzuführen. Es sei denn es gibt im anzuwendenden Landesrecht besondere Regelungen für Abmahnungen von PR-Mitgliedern (was mich wundern würde).
Zitieren
#3

Ja, das sehe ich auch so. Das betroffene Mitglied darf bei der hierzu angesetzten Personalratssitzung weder mit abstimmen, noch darf er überhaupt an diesem Beratungspunkt teilnehmen. Für dieses Tagesordnungspunkt ist ein Ersatzmitglied einzuladen.
Viel Erfolg!
Zitieren
#4

Hallo,
siehe auch zum Thema Abmahnung unter

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903363.pdf

Viele Grüße
Zitieren
#5

(10.08.2018, 09:19)Gast schrieb:  Hallo,
siehe auch zum Thema Abmahnung unter

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903363.pdf

Viele Grüße

Hast du den Beitrag und das verlinkte Dokument gelesen? Beide Dinge haben nichts mit einander zu tun.
Zitieren
#6

(10.08.2018, 10:53)Gast schrieb:  
(10.08.2018, 09:19)Gast schrieb:  Hallo,
siehe auch zum Thema Abmahnung unter

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903363.pdf

Viele Grüße

Hast du den Beitrag und das verlinkte Dokument gelesen? Beide Dinge haben nichts mit einander zu tun.

Daher schrieb ich ja auch " siehe auch zum Thema Abmahnung ..." D020
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Austritt/Wechsel der Gewerkschaft PR-Mitglied NRW
- Nicht freigestelltes PR-Mitglied
- Bewerbung freigestelltes PR Mitglied


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers