Hallo und guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt an euch zur Klärung:
Wenn z.B. das DRK/die Johanniter etc. beordert die Feuerwehr in ein Wohnhaus, da hier ein 200 kg schwere Person vom dritten Stock in den DRK-Krankenwagen durch die Feuerwehrangehörigen gebracht werden soll. Ist das ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr? Ich denke mal, dass in diesem Fall eine Amtshilfe entfällt und m. E. nach ein kostenpflichtiger Einsatz vorliegt.
Grundlage ist das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz.
ich habe folgenden Sachverhalt an euch zur Klärung:
Wenn z.B. das DRK/die Johanniter etc. beordert die Feuerwehr in ein Wohnhaus, da hier ein 200 kg schwere Person vom dritten Stock in den DRK-Krankenwagen durch die Feuerwehrangehörigen gebracht werden soll. Ist das ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr? Ich denke mal, dass in diesem Fall eine Amtshilfe entfällt und m. E. nach ein kostenpflichtiger Einsatz vorliegt.
Grundlage ist das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz.