Hallo,
kann mir jemand sagen, unter welchen Voraussetzungen man in der Verwaltung erbrachte Leistungen aktivieren kann? Gemeint sind Arbeiten von Verwaltungsfachangestellten oder -beamten.
Ich arbeite nicht in der Kämmerei, sondern in einem Fachamt. Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Vermögensgegenständen oder beim Bau (z.B. Preisanfragen, Ausschreibungen, Abnahmen) werden hier bisher nicht aktiviert, sondern als normaler Personalaufwand gebucht. Soweit ich mich aus meiner Schulzeit richtig erinnere, wäre eine Aktivierung aber durchaus möglich, oder? Vorteil ist, dass der laufende Aufwand dann geringer ist und für den Vermögensaufbau erbrachte Leistungen auch als solche zu erkennen sind. Bundesland ist NRW.
Vielen Dank
Wolfgang
Hallo,
bereits mit der Planung verbundene Kosten sind zumindest in Nds. aktivierungsfähig.
Allerdings sehe ich nicht, wieso dadurch der lfd. Aufwand geringer sein sollte!? Denn die Aktivierung von Eigenleistungen spielt sich auf den Ertragskonten (Nds.: 371100) sowie den entsprechenden Bilanzkonten ab. D.h., es wird lediglich der Saldo aus Aufwand / Ertrag verbessert.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Hallo Michael,
vielen Dank. "Soll an Haben" ist bei mir wohl etwas in Vergessenheit geraten :-)
Was mich noch interessiert: Bei welchen Vorgängen wird diese Aktivierung von Eigenleistungen bei Euch tatsächlich praktiziert? Mich wundert halt, dass dies bei uns absolut kein Thema ist. Ob vielleicht die Kommunalaufsicht das kritisch sieht!?
Gruß Wolfgang
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Moin.
Meine Vorgehensweise: Bei allen investiven Maßnahmen, die von den einzelnen Orga-Einheiten angemeldet werden, wird eine Zeile "Aktivierung Eigenleistungen €: _____" eingefügt. In einer kleineren Kommune sicherlich nicht sehr aufwendig. Die Orga-Einheiten geben dort eine Schätzung ein, bspw. 10% der Investitionssumme. Natürlich nicht, wenn die Maßnahme kpl. von einem externen Architekten abgewickelt wird.
Was viele nicht wissen: Aktivierung von Eigenleistungen sind keine Ausgabeposition. Es wird zusätzlich zur angemeldeten Investition ein Ertrag eingeplant. Und da "darf" der Planer auch gehörig danebenliegen, denn die Planung seiner Zeit und Umrechnung ist sicher schwierig, zumal die Priorisierungen sich unterjährig immer ändern. Das Gegenkonto des Ertrages ist das entsprechende Bilanzkonto, bspw. Straßen 0350 in Nds. im Ergebnis passiert damit nur eines: Neben der Investition wird zusätzlich ein Ertrag geplant. Denn die Personalkosten werden weiterhin aus dem normalen Personalkostenaufwandskonto 4012ff bezahlt. Und nach Jahresende wird dann der Zeitanteil (bspw. 10% der tatsächlichen Personalkosten des Bau-Ing.) als Ertrag gebucht. Dies macht dann die Finanzabteilung der Stadt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Ein richtiger Geldfluss findet dabei nicht statt. Man muss am Jahresende lediglich einen Betrag festlegen. Entweder via Schätzung des Produktverantwortlichen, oder aber durch Zeiterfassung.
Die Aktivierung von Eigenleistungen liegt übrigens im Interesse der Kommune, da sie die Ergebnisrechnung und Bilanz verbessert. Die Finanzrechnung bleibt unberührt, da kein Geldfluß erfolgt.
Kommunalaufsicht: Was sagt der letzte Prüfbericht zum Jahresabschluss? Einfach reingucken!
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Vielen Dank für die tolle Erklärung!
Das Vorgehen finde ich auch gelungen, ich werde das hier einmal aufgreifen.
Gruß Wolfgang