Welche Eingruppierung ist für einen Koch in einer Kindertagesstätte im öffentlichen Dienst eher angemessen, EG 5 (grundlegende Kenntnisse) oder EG 6 (grundlegende und vielseitige Kenntnisse)? Ich bin seit 10 Jahren als Koch in einer Kita angestellt, wer kann mir Tipps oder mal eine grundlegende Entscheidung für diesen Berufszweig im öffentlichen Dienst geben?
Vielen Dank!!
Grundsätzlich ist E5 plausibel. Auch greifen nicht die von dir genannten Heraushebungsmerkmale. Diese sind für den allgemeinen Verwaltungsbereich heranzuziehen.
Wenn ich hier im Kommunalforum die Liste der einzelnen EG`s durchgehe ist Koch in der EG6 aufgeführt nicht aber in der EG5.
Hallo, ich denke dass Dir eher die EG 6 zustehen würde, sofern Du für die Küche auch als Verantwortlicher fungierst. Und wenn Du eine 3jährige Ausbildung gemacht hast, dann müsste das ja ähnlich wie bei den Hausmeistern sein, die auch in der EG 6 eingruppiert sind.
Man ist so eingruppiert wie die übertragenen Tätigkeiten wert sind. Ausbildung ist irrelevant. Ein Arzt, der als Pförtner arbeitet, wird auch nur wie ein Pförtner bezahlt und nicht wie ein Arzt.
Also Ich meine, wenn Du die Küche eigenständig bewirtschaftest und sozusagen "Alles" alleine machst, dann sollte Dir die EG 6 zustehen. Solltest Du aber einem anderen Koch, sozusagen unter Anleitung, unterstellt sein ist es eher die EG 5. Würde ich jetzt so sehen. Aber vielleicht bekommst Du auch noch andere brauchbarere Meinungen. LG