09.10.2014, 20:41
Hallo,
ich würde gerne nächste Jahr den Angestellten Lehrgang 2 (AL II) beginnen.
Der Lehrgang findet in Bayern bekanntermaßen bei der BVS in Teilzeituntericht statt und enthält einen Zwischenlehrgang (3 Wochen) und einen Abschlusslehrgang (6 Wochen).
Der Teilzeitunterricht findet abends in den jeweiligen regionalen Einrichtungen der Bayerischen Verwaltungsschule statt.
Ich möchte nun gerne wissen, auf wieviele Stunden ich meine Arbeitsstelle reduzieren muss/sollte - damit die Abendschule und das Lernen etc. keine Probleme mit sich bringen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Und wie sieht das eigentlich mit dem Gehalt aus? Reduziert sich das auch oder bleibt nornmalerweise der Arbeitgeber an dem Differenzbetrag zwischen normaler Arbeitszeit (39 Stunden/Woche) und der dann notwendigen Teilzeitstelle (x Stunden/Woche) hängen?
Bitte alle Erfahrungen ... mit dem AL II mitteilen.
Danke für Eure Hilfe
Viele Grüße
ich würde gerne nächste Jahr den Angestellten Lehrgang 2 (AL II) beginnen.
Der Lehrgang findet in Bayern bekanntermaßen bei der BVS in Teilzeituntericht statt und enthält einen Zwischenlehrgang (3 Wochen) und einen Abschlusslehrgang (6 Wochen).
Der Teilzeitunterricht findet abends in den jeweiligen regionalen Einrichtungen der Bayerischen Verwaltungsschule statt.
Ich möchte nun gerne wissen, auf wieviele Stunden ich meine Arbeitsstelle reduzieren muss/sollte - damit die Abendschule und das Lernen etc. keine Probleme mit sich bringen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Und wie sieht das eigentlich mit dem Gehalt aus? Reduziert sich das auch oder bleibt nornmalerweise der Arbeitgeber an dem Differenzbetrag zwischen normaler Arbeitszeit (39 Stunden/Woche) und der dann notwendigen Teilzeitstelle (x Stunden/Woche) hängen?
Bitte alle Erfahrungen ... mit dem AL II mitteilen.
Danke für Eure Hilfe
Viele Grüße