Angestelltenlehrgang I
#1

Eine Kollegin ist Quereinsteigerin und hat vor ca. 20 Jahren den AI ohne Ablegung einer Prüfung absolviert. Aufgrund der damaligen üblichen Regelung bestand keine Prüfungspflicht , da alleinerziehend mit minderjährigen Kindern.
Nun bewarb sie sich beim selben Arbeitgeber auf eine Stelle mit der Voraussetzung AI. Sie wurde noch vor einem Vorstellungsgespräch vom weiteren Bewerbungsverfahren abgeschlossen mit der Begründung ihr fehle der Abschluss AI als wichtige Voraussetzung.
Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Verwaltung und hat immer Verwaltungsarbeiten ausgeführt.
Kann der Arbeitgeber jetzt den Abschluss aberkennen?
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#2

Zu unterscheiden ist zwischen der Prüfungspflicht und der Anforderungen in einer Stellenausschreibung. Selbst wenn wegen der Berufserfahrung (2ß Jahre) ggf. die Prüfungspflicht nicht mehr greift kann in der Ausschreibung eine entsprechende Qualifikation verlangt werden. Wenn diese nicht vorliegt erfüllt die Bewerberin nicht die Anforderungen laut Ausschreibung.
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