10.10.2024, 11:36
Guten Morgen,
ich war der Annahme das ich mich in einem Lehrgang für eine "Sachbearbeiter-Tätigkeit qualifiziert" habe, laut Weiterbildungsinstitut WBS habe ich 1056 Unterrichtstunden getätigt.
Jetzt stelle ich nach und nach fest, dass in der Verwaltung diese Qualifizierung anscheinend nicht gilt, sodass ich trotzdem den Angestelltenlehrgang I nachholen muss. Hab ich jetzt 1 Jahr umsonst die Qualifizierung gemacht??
Oder kann ich mich der nächsten Stufe widmen, den Angestelltenlehrgang II?
Hat jemand ähnliches erfahren?
Gruß Ines
ich war der Annahme das ich mich in einem Lehrgang für eine "Sachbearbeiter-Tätigkeit qualifiziert" habe, laut Weiterbildungsinstitut WBS habe ich 1056 Unterrichtstunden getätigt.
Jetzt stelle ich nach und nach fest, dass in der Verwaltung diese Qualifizierung anscheinend nicht gilt, sodass ich trotzdem den Angestelltenlehrgang I nachholen muss. Hab ich jetzt 1 Jahr umsonst die Qualifizierung gemacht??
Oder kann ich mich der nächsten Stufe widmen, den Angestelltenlehrgang II?
Hat jemand ähnliches erfahren?
Gruß Ines