Hallo, wird das Inflationsgeld lt. TVV gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Krankheit seit 11/2021 ruht? Einstufung GdB 50 seit 27.01.2023.
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Sie haben Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 01.05.2023 bestand und Sie mindestens an einem Tag zwischen dem 01.01. und dem 31.02.2023 Anspruch auf Entgelt hatten.