Anspruch monatliche Inflationsprämie bei Neueinstellung untermonatig
#1

Hallo,
hat ein Mitarbeiter, der z.B. am 05. Juli 2023 neu anfängt, Anspruch auf die 220 € - Juli-Prämie?
Meines Erachtens nicht, da die jeweiligen Verhältnisse am 1. des Bezugsmonats maßgeblich sind. Oder liege ich da falsch?

Wenn doch Anspruch, dann auf die Kalendertage runtergerechnet?

Vielen Dank für schnelle Info.
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#2

Im Anwendungsbreich TV Inflationsausgleich gilt:
"Meines Erachtens nicht, da die jeweiligen Verhältnisse am 1. des Bezugsmonats maßgeblich sind. Oder liege ich da falsch?"
Zutreffend. Anspruch erst ab August soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
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