05.02.2021, 13:07
Hallo,
ich bin von einer Kommune eines hessischen Landkreises in eine andere Kommune in demselben Landkreis umgezogen.
Hier sind am 14.3. Wahlen (Kreistag, Landrat, Gemeindevertretung).
In der neuen Kommune wurde mir gesagt, dass ich dort jetzt wahlberechtigt für die Gemeindevertretung bin und habe von denen eine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Für die Wahl vom Kreistag und Landrat bin ich noch in der alten Kommune wahlberechtigt und erhalte von denen eine entsprechende Wahlbenachrichtigung.
Wenn ich in der neuen Kommune alles wählen möchte, müsste ich einen Antrag auf Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis stellen.
D. h., ich muss aktuell einmal in der alten und einmal in der neuen Kommune wählen!?
Ist das korrekt?
Danke.
LG
ich bin von einer Kommune eines hessischen Landkreises in eine andere Kommune in demselben Landkreis umgezogen.
Hier sind am 14.3. Wahlen (Kreistag, Landrat, Gemeindevertretung).
In der neuen Kommune wurde mir gesagt, dass ich dort jetzt wahlberechtigt für die Gemeindevertretung bin und habe von denen eine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Für die Wahl vom Kreistag und Landrat bin ich noch in der alten Kommune wahlberechtigt und erhalte von denen eine entsprechende Wahlbenachrichtigung.
Wenn ich in der neuen Kommune alles wählen möchte, müsste ich einen Antrag auf Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis stellen.
D. h., ich muss aktuell einmal in der alten und einmal in der neuen Kommune wählen!?
Ist das korrekt?
Danke.
LG