Arbeitgeber zeigt PR an
#1

Gi,was macht man, wenn der Bürgermeister den PR wegen Diebstahl anzeigt, der keiner war?? Sollte man den Bürgermeister wegen Rufschädigung anzeigen und wegen Verleumdung ? Ich weiß nicht, wie der PR weiter mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten soll und kann. Wer hat Tipps ?
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#2

Ich denke das ist kein Fall für den Personalrat, sondern für ein Schieds- oder Zivilgericht. Ich denke wenn solche "Spielereien" schon stattfinden, werden gemeinsame Gespräche am Tisch nichts mehr bringen.

Maik
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#3

Wenn man versucht, direkt mit dem Bürgermeister ein klärendes Gespräch zu führen, wäre vielleicht ein guter Weg. Wobei wenn er den PR bereits angezeigt hat, wird man eher keine Basis für ein Gespräch finden. Aber richtig stellen sollte das der PR. Nur welche Gerichte hier zuständig sind, bin ich überfragt. Vielleicht beim Amtsgericht anrufen, möglicherweise kann einem dort weitergeholfen werden.
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#4

Das klingt ja etwas dramatisch. Hat der gesamte PR etwas geklaut? Es kann sich ja nur um eine persönliche Anzeige gegen ein PR Mitglied handeln. Ich würde davon ausgehen, dass der Diebstahl zu beweisen ist vom AG oder BM, dass die arbeitsrechtlichen Folgen je nach dem vom Rest des PR mitgetragen werden müssen bzw. der Mitbestimmung unterliegen.

Wenn der Vorwurf gegen den gesamten PR geht und nichtig ist / nicht bewiesen werden kann, sondern lediglich eine Behauptung ist, (... um was zu erreichen??? P033), dann sollte man an die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit denken, die im LPVG verankert sind. Da gibt es sicher Anknüpfungspunkte. D020

Gruß Pumukel
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