Urlaubszeitraum vom Arbeitgeber vorgegeben?
#1

Hallo erstmal
Wir arbeiten in den Sommerferien mit dem anderen hort der stadt zusammen (zwei horte in einem Gebäude), daher verlangt meine chefin, dass wir arbeitnehmer in dieser zeit 3 wochen urlaub nehmen. Weiterhin gab sie die Auskunft, dass wir in Zukunft keine 2 wochen zusammenhängenden urlaub in der Schulzeit nehmen sollen (untersagt es uns). Wir sollen uns auf die ferienzeiten begrenzen. Außerdem hat sie für den monat September eine urlaubssperre ausgesprochen, da wir dort die neuen Schüler zur Eingewöhnung bekommen (soweit verständlich), nimmt sich in dem Zeitraum jedoch 2 tage frei. Ist das rechtens? Worauf muss ich mich nicht einlassen?
Danke im voraus
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#2

ist m.E. rechtens. Andere Firmen geben ja auch den Urlaub vor, z.B. durch Betriebsferien. Man muß nur eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen (weiß gerade nicht wie viele) tatsächlcih zur freien Verfügung haben. Und das ist ja bei Euch gegeben.
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#3

Danke für deinen rat haben in der weihnachtszeit jedoch auch schließzeiten. Hab somit ca 11 tage zur eigenen planung (+/- 1), welche jedoch zeitlich auch eingeschränkt sind. Aber gut dann muss ich mich damit abfinden. Danke nochmals
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#4

Hallo Gast 1,

gebe nicht so schnell auf. Lese bitte mal im Urlaubsgesetz nach. Aus welchen Bundesland kommst Du? Hast Du Dich schon an den Personalrat gewendet?

Im Heft 4/2015 "Der Personalrat"wird das Thema Urlaub behandelt. Vielleicht habt ihr die Zeitschrift. Suche auch im Internet.

Meister
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#5

Ich komme aus Brandenburg und nein ich habe mich noch nicht an den personalrat gewendet, da ich das thema erst einmal anonym ansprechen wollte. Hinzu kommt, dass ich gar nicht weiß wer zum personalrat gehört, da muss ich mich erst erkundigen. Dass urlaubsgesetz ist da jedoch recht schwammig formuliert. Meine wünsche müssen "berücksichtigt" werden. Danke fùr die hilfe. Ich werd gleich mal nach der zeitschrift suchen.
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#6

Hallo Gast,

ich habe noch einen Tipp für Dich. Gebe Urlaubsrecht für Hortmitarbeiter ein im Internet.
Ich bin der Meinung, da findest Du Deine Antwort.
Deine Chefin hat nicht Unrecht.

Gruß Meister
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