Arbeitgeberanteil an Sozialversicherung
#1

Wie hoch ist der anteilige Arbeitgeberanteil am Stundenlohn?
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#2

Im Brutto-Stundenlohn ist kein Arbeitgeberanteil für Beiträge zu Sozialversicherungen enthalten.

Denn der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zu Sozialversicherungen zusätzlich zum Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Derzeitige Beitragssätze für Arbeitgeber:
1. Krankenversicherung: ca. 7,3 % des Bruttolohns (ohne Zusatzbeitrag).
2. Pflegeversicherung: ca. 1,525 % (bzw. 1,025 % für Kinderlose).
3. Rentenversicherung: 9,3 %.
4. Arbeitslosenversicherung: 1,3 %.
5. Unfallversicherung: variabel, je nach Branche.
6. Umlagen: für Mutterschaft, Insolvenzgeld etc.


Beispielrechnung:

Bruttostundenlohn: 20 €

Arbeitgeberanteil (geschätzt): etwa 20–25 % des Bruttolohns.

Rechnung:
20 € + (20 € x 25 %) = 25 € tatsächlicher Aufwand pro Stunde für den Arbeitgeber.
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