Wie hoch ist der anteilige Arbeitgeberanteil am Stundenlohn?
Im Brutto-Stundenlohn ist kein Arbeitgeberanteil für Beiträge zu Sozialversicherungen enthalten.
Denn der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zu Sozialversicherungen zusätzlich zum Bruttolohn des Arbeitnehmers.
Derzeitige Beitragssätze für Arbeitgeber:
1. Krankenversicherung: ca. 7,3 % des Bruttolohns (ohne Zusatzbeitrag).
2. Pflegeversicherung: ca. 1,525 % (bzw. 1,025 % für Kinderlose).
3. Rentenversicherung: 9,3 %.
4. Arbeitslosenversicherung: 1,3 %.
5. Unfallversicherung: variabel, je nach Branche.
6. Umlagen: für Mutterschaft, Insolvenzgeld etc.
Beispielrechnung:
Bruttostundenlohn: 20 €
Arbeitgeberanteil (geschätzt): etwa 20–25 % des Bruttolohns.
Rechnung:
20 € + (20 € x 25 %) = 25 € tatsächlicher Aufwand pro Stunde für den Arbeitgeber.