27.02.2024, 14:50
Ich habe im Mai 2023 einen Antrag zur Höhergruppierung gestellt.
Gewährt wurde mir jetzt eine Arbeitsmarktzulage von 400 €.
Muss diese nicht rückwirkend ab Juni 2023 gezahlt werden?
Gewährt wurde mir jetzt eine Arbeitsmarktzulage von 400 €.
Muss diese nicht rückwirkend ab Juni 2023 gezahlt werden?