Arbeitsmarktzulage
#1

Ich habe im Mai 2023 einen Antrag zur Höhergruppierung gestellt.
Gewährt wurde mir jetzt eine Arbeitsmarktzulage von 400 €.
Muss diese nicht rückwirkend ab Juni 2023 gezahlt werden?
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#2

"Muss diese nicht rückwirkend ab Juni 2023 gezahlt werden?"
Nein.

Es besteht kein Anspruch auf eine Arbeitsmarktzulage. Als solches ist es im Ermessen des Arbeitgebers, wann er sie gewährt. Die Intention der Arbeitsmarktzulage passt auch nicht wirklich zu einer rückwirkenden Gewährung.
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