Arbeitsplatzbeschreibung / Stellenbeschreibung
#1

Hallo,

bei uns in der Kommune stehen neuerdings Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen an.
Bisher wurden wir nicht auf Grundlage einer solchen Beschreibung eingruppiert.

Nun sollen wir sowohl einen Zeitanteil festlegen wie auch die Tätigkeit an sich detailliert beschreiben.

Desweiteren ist es so, dass sich in den einzelnen Abteilungen die Aufgaben ziemlich stark verschoben haben (ohne dass darüber nachgedacht wurde, ob dies Auswirkungen auf das Entgelt hat).

Meine Fragen sind nun folgende:

Wer sollte normalerweise die Auswertung der Beschreibungen durchführen und somit bestimmen welche Entgeltgruppe der Mitarbeiter bekommt???

Ist es möglich, dass ich auf Grund Aufgabenverschiebungen nun nicht mehr die Tätigkeitsmerkmale erfülle und deshalb eine oder mehrere Entgeltgruppen heruntergestuft werde - obwohl ich in diese seit Jahrzehnten eingruppiert bin???


Ich freue mich über eure Antworten und sage bereits jetzt danke

Viele Grüße
Claudia
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#2

Guten Morgen,
es ist schon interessant, was es so alles gibt Icon_rolleyes
(17.07.2015, 23:22)Gast schrieb:  bei uns in der Kommune stehen neuerdings Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen an.
Bisher wurden wir nicht auf Grundlage einer solchen Beschreibung eingruppiert.

Auf welcher Grundlage wurdet ihr den bis her eingruppiert? P033

Nun den: der Arbeitgeber macht eine Stellenplatzbeschreibung. Darin kommt zum Ausdruck, was er von einem beliebigen MA an Tätigkeiten auf dieser Stelle erwartet. Wenn die MA selbst dokumentieren sollen, was sie machen, dann ist das eine Tätigkeitsbeschreibung. Natürlich sollte das sehr ähnlich sein Icon_wink

Bei der Auswertung kommen die Tätigkeitsmerkmale nach BAT in Betracht. Am besten ihr bildet eine Stellenbewertungskommission, die sich gut und umfassend weitergebildet hat - darin sollte die AG Seite und der Personalrat vertreten sein. Der Personalrat hat mitzubestimmen. Evt ist externe Hilfe sinnvoll.

Theoretisch kann es zu Herabgruppierungen kommen. Die Frage ist, aus welchem Grund diese erfolgen soll. Das ist ein schwieriges Feld und am besten man holt sich anwaltliche oder gewerkschaftliche Hilfe. Wenn du schon seit Jahrzehnten in einer EG eingruppiert bist, dann hast du normalerweise Anspruch auf Tätigkeiten, die dieser Bezahlung entsprechen, sodass du nicht mit einer Herabgruppierung rechnen musst. Euer Persoalrat sollte da fit sein und euch helfen.
LG Pumukel
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