Neue Stellenbeschreibung
#1

Hallo zusammen,

ich habe meine Stellenbeschreibung angepasst und will nun eine Neubewertung zu einem zurückliegenden Zeitpunkt, z.B. 01.09.2023, beantragen.
Da die Bearbeitungszeiten unserer Personalabteilung sehr lang sind, meist über 1 Jahr, ist meine Frage, ob ich dann auf jeden Fall rückwirkend zum 01.09.2023 höhergruppiert werde, sofern eine höhere EG dabei herauskommt oder nur 6 Monate rückwirkend (Ausschlussfrist) von dem Zeitpunkt, an welchem die neue Bewertung vorliegt?
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#2

Die Höhergruppierung erfolgt zu dem Tag, wo die Dienststelle die Aufgaben, die zur höheren Eingruppierung führen, wirksam übertragen hat. Wann das der Fall war, ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.
Die Ausschlussfrist hat allerdings keine Auswirkungen auf die Eingruppierung sondern maximal auf die Bezahlung. Soweit also die Bezahlung nach Entgeltgruppe X, Stufe Y wirksam schriftlich eingefordert wurde (und nicht nur eine Neubewertung gefordert wurde), ist entsprechend maximal 6 Monate rückwirkend ab dem Datum der Forderung nachzuzahlen.
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#3

Eine Bewertung der eigenen Tätigkeit muss nicht beantragt werden. Man ist kraft Tarifrecht in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale man erfüllt. Wenn man der Auffassung ist, dass die eigene Tätigkeit zu gering bewertet ist, sollte man das Entgelt der Entgeltgruppe, die nach eigener Auffassung richtig ist, fordern. Nur mit einer derartigen schriftlichen Geltendmachung des höheren Entgelts wahrt man die Ausschlussfrist.
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