Arbeitsverträge Kita - laufende Anpassung
#1

Hallo,

in unserer Verwaltung (Sachsen) geht man dazu über, den Mitarbeiter/innen in den Kindertagesstätten Arbeitsverträge über eine regelmäßige Arbeitszeit von 20 Wochenstunden anzubieten (Neueinstellungen). Je nach Bedarf (Kinderzahlen) werden diese Verträge durch Änderungsverträge auf den erforderlichen Bedarf angepasst. Icon_rolleyes
In der Regel erhalten die Erzieher/innen diesen Grund-Arbeitsvertrag und gleichzeitig einen Änderungsvertrag auf etwa 30 Wochenstunden.
Der Arbeitgeber kann so den Personalschlüssel sehr niedrig halten,weil er schnell reagieren kann. - ABER: Die Erzieher/innen haben keine Dispositionsfreiheit. Sie müssen springen, wie der AG will. GANZ ÜBEL: Diese Änderungsverträge erhalten keine Angabe, bis wann diese gelten sollen!!! Nur einen Verweis auf die Kinderzahlen. BEDEUTET: Würden viele Eltern den Betreuungsvertrag kündigen, kann es sein, dass alle Erzieher/innen nur noch 20 Stunden / Woche arbeiten.
Muss man sich das gefallen lassen??? Hat Jemand Erfahrungen, wie man den Arbeitgeber "Zum Umdenken" bringen kann?

Danke im Voraus!
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#2

Moin,

ich würde den Vertrag + Änderungsvertrag abschließen. Wenn kein Ende Datum drinsteht, ist es ein unbefristeter Vertrag. Wird dieser gekündigt, würde ich dagegen angehen. Verbindlich kann ich diese Antwort nicht geben, dazu müsste ich den genauen Wortlaut kennen. Eine Beratung bei der Gewerkschaft des Vertrauens kann aber nicht schaden...

Grüße
1887
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#3

Oh, dankeschön für die schnelle Antwort.

Leider kenn ich die Änderungsverträge auch nicht genau, hab es nur so von meiner Kollegin gesagt bekommen. Ein eindeutiges Datum zu Ablauf / Befristung des Änderungsvertrages ist nicht aufgeführt. Auch keine Bedingung oder klare Regelung wie z. B. in einem Vertretungsfall.
Es steht halt nur drin, dass dieser Änderungsvertrag entsprechend der Kinderzahlen angepasst wird oder die Änderung gültig ist, so lange diese Kinder zu betreuen sind. Es steht auch nicht drin, dass diese Änderung zum Arbeitsvertrag mit einer Frist gekündigt werden kann. - Anhand dieses Änderungsvertrages sind die Erzieherinnen "voll ausgeliefert". Die Arbeitszeit kann somit von jetzt auf Gleich reduziert werden, oder?

Ich weiß nicht, ob dieser Passus mit den Kinderzahlen so gewertet werden kann, wie z.B. ein krankheits bedingter Vertretungsfall eines Mitarbeiters.
Ich guck noch mal in´s Arbeitsrecht - vielleicht werd ich da irgendwo fündig.

Nochmals vielen Dank und liebe Grüße --- schönen 2. Advent
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