Arbeitszeit über 10 Stunden
#1

Hallo,
aufgrund gesundheitlicher Gründe muss ich mehrmals wöchentlich Arzt-/Behandlungstermine wahrnehmen bzw. habe Tage, an denen ich wegen "Unwohlsein" früher Feierabend mache (ich habe eine Angleichung 50 % Schwerbehinderung). Um die Fehlzeiten auszugleichen, kommt es vor, dass ich an 2 oder 3 Tagen in der Woche (meist zum Monatsende hin) mehr als 10 Stunden (maximal 15 Minuten länger) arbeite. Mein Arbeitgeber hat mich darauf hingewiesen, dass das nicht gestattet ist. Dank der Gleitzeit in einem Rahmen von 06.00 bis 20.00 Uhr sind an diesen Tagen meine Pausen länger als die vorgeschriebenen 45 Minuten. Spielt das keine Rolle? Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
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#2

Die max. tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. DAs gibt das Arbeitszeitgesetz her. Egal wie lange Du Pause machst (bei über 9 Stunden musst Du ja sowieso 45 Minuten Pause machen).
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#3

"ich habe eine Angleichung 50 % Schwerbehinderung"
Meint Gleichstellung?

Eine Arbeitszeit von mehr als 10 h ist grundsätzlich nicht erlaubt (§ 3 ArbZG). Die Gleitzeitvereinbarung wird auch entsprechende Regelungen enthalten.

Das akzeptieren von mehr als 10h stellt eine Ordnungswidrigkeit für den Arbeitgeber da. Er hat also gute Gründe das Verhalten zu unterbinden.
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