28.12.2022, 13:33
Hallo,
aufgrund gesundheitlicher Gründe muss ich mehrmals wöchentlich Arzt-/Behandlungstermine wahrnehmen bzw. habe Tage, an denen ich wegen "Unwohlsein" früher Feierabend mache (ich habe eine Angleichung 50 % Schwerbehinderung). Um die Fehlzeiten auszugleichen, kommt es vor, dass ich an 2 oder 3 Tagen in der Woche (meist zum Monatsende hin) mehr als 10 Stunden (maximal 15 Minuten länger) arbeite. Mein Arbeitgeber hat mich darauf hingewiesen, dass das nicht gestattet ist. Dank der Gleitzeit in einem Rahmen von 06.00 bis 20.00 Uhr sind an diesen Tagen meine Pausen länger als die vorgeschriebenen 45 Minuten. Spielt das keine Rolle? Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
aufgrund gesundheitlicher Gründe muss ich mehrmals wöchentlich Arzt-/Behandlungstermine wahrnehmen bzw. habe Tage, an denen ich wegen "Unwohlsein" früher Feierabend mache (ich habe eine Angleichung 50 % Schwerbehinderung). Um die Fehlzeiten auszugleichen, kommt es vor, dass ich an 2 oder 3 Tagen in der Woche (meist zum Monatsende hin) mehr als 10 Stunden (maximal 15 Minuten länger) arbeite. Mein Arbeitgeber hat mich darauf hingewiesen, dass das nicht gestattet ist. Dank der Gleitzeit in einem Rahmen von 06.00 bis 20.00 Uhr sind an diesen Tagen meine Pausen länger als die vorgeschriebenen 45 Minuten. Spielt das keine Rolle? Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.