Monatliche Arbeitszeit
#1

Ich habe eine Frage zur Berechnung der Arbeitszeit:

Ich habe bei einer Stadtverwaltung gearbeitet, wo die monatliche Arbeitszeitberechnung immer von 1 - 31 (außer Februar 28 oder 29) erfolgte:

179,24 h
171,36 h
163,48 h
156,00 h

Jetzt arbeite ich bei einer anderen Stadtverwaltung, wo die Berechnung immer genau nach dem 4 Wochen Rhythmus  x 5 Tage (39 h) somit immer 156h erfolgt.

Im TVöD VKA kann ich nur die wöchentliche Arbeitszeit von 39h entnehmen.

Gibt es die freie Wahl der Arbeitszeitberechnung je nach Kommune?
Zitieren Multi-Zitat
#2

Wie man auf diese krummen Zahlen kommt ist mir unklar.

Ob man monatliche, tägliche, Wöchentliche oder sonstige Sollstunden bildet ist egal. Zumindest wenn es im Ergebnis die 39 h pro Woche sind.
Zitieren Multi-Zitat
#3

(07.02.2024, 08:47)Gast schrieb:  Wie man auf diese krummen Zahlen kommt ist mir unklar.

Ob man monatliche, tägliche, Wöchentliche oder sonstige Sollstunden bildet ist egal. Zumindest wenn es im Ergebnis die 39 h pro Woche sind.

Das ist ja nicht egal, wie ich jetzt festgestellt habe...

Alles über 156 h in 4 Wochen (4x 5 Tagen) zählt als Überstunden....


Die krummen Stundensätze ergeben sich je nach der Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat.
Zitieren Multi-Zitat
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Arbeitszeit Stundenabzug
- Arbeitszeit
- Inflationsausgleich monatliche Zahlung von 220 € bei Arbeitsvertrag ab Juli


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst