Bei 24-Stunden-Diensten im Rettungsdienst der Kommunen, wie sind da die Pausen zwischen den Diensten geregelt? Wie viele Dienste dürfen hintereinander in den Dienstplan aufgenommen werden? mit Dank im voraus
Ohne Deinen Tarifvertrag zu kennen, lässt sich diese Frage nicht unmittelbar beantworten.
Lies erstmal die gesetzliche Regelung, nämlich die §§ 3 und 7 des Arbeitszeitgesetzes. Über die gesetzliche (Normal-)Arbeitszeit hinausgehende Zeiten bedürfen der Voraussetzungen des § 7, also entweder
- eine unmittelbar anzuwendende tarifliche oder
- per Betriebs- oder Dienstvereinbarung (idR ein Haustarifvertrag, ggf auch eine Betriebsvereinbarung) in den Geltungsbereich des Arbeitgebers übernommenen tariflichen Regelung
Wie du erkennen kannst, sind in § 7 viele Ausnahmen geregelt. Uns interessieren hier die Gesamtdauer der Arbeitsschicht, auch in Verbindung mit Nachtarbeit.
24 h-Dienste lassen sich demnach nur dann planen, wenn in die Schichtzeit in erheblichem Maße Bereitschaftsdienst fällt.
Die Ämter für Arbeitsschutz gehen dabei wohl von mind. 50% bereitschaftsanteil aus, die KOMBA verhandelt solche Regelungen idR mit 60% Bereitschaftsanteil, die VERDI meines Wissens gar nicht (diese Info ist schon älter)
In unserem Haustarifvertrag gehen wir bei einem Bereitschaftzeitanteil von 60 % davon aus, dass im statistischen Mittel Pausen in angemessener Dauer zwischen den Diensten möglich sind. Dies gilt für die Notfallrettung !
Im KTW-Dienst fahren wir aber auch nur 8h-Schichten, mit einer geregelten Zwischenpause von 30 Minuten
Leider seh ich erst jetzt, dass die Frage schon von 2023 war :-/
Ich poste es jetzt aber doch, vielleicht hat ja jemand was davon
Gruß,
M. aus DO