18.07.2023, 11:01
Ich bin seit 1.3.2023 Rentnerin und arbeite noch bis zum 31.12.2023 unter Beibehaltung aller übrigen vertraglichen Verpflichtungen ( §19 AT AVR ) mein Arbeitgeber hat mit der MAV beschlossen zeitlich eine zeitlich abweiche Auszahlungsmodalität festgelegt. Das heißt vom 30.6.23 auf den 31.7. und 30.6.24 auf 31.7.24 . Steht mir 2024 dann auch ( noch ) zu? Ich arbeite ja bis 31.12 unter meinem alten Vertrag mit allen Rechten und Pflichten?