Arbeitszeitkonto
#1

Darf der Arbeitgeber, in diesem Fall ein kommunaler Arbeitgeber, bei einer 39 Stunden Woche, einen Arbeitsplan mit nur z.B. 30 Stunden Woche anordnen und die Minusstunden in ein Arbeitszeitkonto eintragen? Es soll dann mit eventuellen Vertretungsstunden wie Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen verrechnet werden.
Rechtsgrundlage wäre hilfreich. 
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.
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#2

Wie wäre es mit § 6 TVöD?!

§ 6 TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Regelmäßige Arbeitszeit
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