05.07.2023, 13:16
Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte wissen, ob es rechtens ist, dass mein städtischer Arbeitgeber (TVÖD - VKA Vertrag) Zeitzuschläge für bspw. Nachtarbeit nicht mehr aufs Arbeitszeitkonto rechnen möchte, sondern diese generell immer auszahlen möchte. Ich sehe hier das Recht auf meiner Seite, dass die Zuschläge in Freizeit auszugleichen sind.
Siehe §8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1.1) 1Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Ebenso widerspricht es (1)
Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden.
Es ist mein Wunsch die Zeitzuschläge aufs Arbeitszeitkonto (welches durch eine digitale Stechuhr geführt wird) zu buchen.
Ich bitte um Hilfe!
ich möchte wissen, ob es rechtens ist, dass mein städtischer Arbeitgeber (TVÖD - VKA Vertrag) Zeitzuschläge für bspw. Nachtarbeit nicht mehr aufs Arbeitszeitkonto rechnen möchte, sondern diese generell immer auszahlen möchte. Ich sehe hier das Recht auf meiner Seite, dass die Zuschläge in Freizeit auszugleichen sind.
Siehe §8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1.1) 1Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Ebenso widerspricht es (1)
Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden.
Es ist mein Wunsch die Zeitzuschläge aufs Arbeitszeitkonto (welches durch eine digitale Stechuhr geführt wird) zu buchen.
Ich bitte um Hilfe!