04.01.2024, 10:15
Kann der Personalrat eine Auflistung aller Personen verlangen die mit den Vorgesetzten bzw. Dienststelle eine Vereinbarung zum alternierenden digitalen Arbeiten geschlossen haben ?
(04.01.2024, 10:15)hannesbraun schrieb: Kann der Personalrat eine Auflistung aller Personen verlangen die mit den Vorgesetzten bzw. Dienststelle eine Vereinbarung zum alternierenden digitalen Arbeiten geschlossen haben ?Welches Personalvertretungsrecht, aus welchem Grund will der Personalrat die Info?
(10.01.2024, 16:22)Gast schrieb: Moin
Mit der Fragestellung könnte ja von Seiten des Betr/ PR versucht werden, herauszufinden, ob es Nachteile für das "Kollektiv" gibt.
Man darf ja nicht vergessen, dass die Personen, die im HomeOffice resp. Telearbeit sind, "praktische" Tätigkeiten (z. B. tägliche Desinfektionsarbeiten) in der Dienststelle nicht durchführen können. Diese bleiben dann an den Menschen hängen, die mit dem DStLtr keine Individualvereinbarung haben und "den Laden vor Ort" am laufen halten. Auch ist nicht jeder ArbPl für TA/ HO geeignet. Das wird aber von "grünen Schreibtisch" vielmals unterschätzt. In manchen (Fach-)Abteilungen ist die Rate derer, die im HO/TA sind, proportional so hoch, dass wir uns ein Mitspracherecht haben einräumen lassen. Dafür mussten wir natürlich wissen, wer in welcher Abt. "wann", "wo" ist.
Natürlich wird das Direktionsrecht der Ltg daduch nicht eingeschrängt. Aber wir haben so erreicht, das unsrere Ltg zukünftig eher "das mobile Arbeiten" favorisieren, als HO/ TA-Anträge gänzlich abzulehnen. Und die Beschäftigten sind damit zufrieden (die Beamten allerdings nicht...die haben anscheinend ein anderes Anspruchdenken (Ironie aus)