Aufstieg mittlerer Dienst in gehobener Dienst
#1

Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zum Obersekretär in Schleswig-Holstein abgeschlossen. Da ich Abitur gemacht habe, möchte ich gerne in den gehobenen Dienst. Zurzeit bin ich noch in der Probezeit und sitze auf einer unbefristeten A9 Stelle mit A7 Besoldung. Hat jemand Erfahrungen bezüglich eines solchen Aufstieges gemacht? Ich wäre offen, ein Studium anzufangen, bloß frage ich mich, ob es die Möglichkeit gibt, dieses anzufangen mit meiner jetzigen Vergütung oder springe ich auf die Ausbildungsvergütung zurück? Wäre es klüger in den Praxisjahren aufzusteigen oder doch ein Studium ranzuhängen?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen und hat vllt derartige Erfahrungen gemacht. 
Viele Grüße
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#2

Ich weiß nicht wie das in Schleswig-Holstein ist aber in Niedersachsen geht der Aufstieg in den gehobenen Dienst auch über den Angestelltenlehrgang II, obwohl es um den Beamtenaufstieg geht. Guck mal bei deinem örtlichen Studieninstitut, ob das auch in S-H möglich ist. Ist auf jeden Fall kürzer als ein Studium.
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#3

Er redet als Beamter, du kommst mit einem Angestelltenlehrgang. *augenroll*

@Threadsteller: ich hab den Aufstieg gemacht. Ich brauchte eine g.D-Stelle, die ich mit A10 antrat. Das Studium ist umfangreicher und in der Praxis minimal "wertvoller". Kommt auch drauf an, was du noch in deinem Leben so erreichen willst. Reichen Dir A12 für die Pension oder willst eher A15 etc. Für A12 reicht der interne Aufstieg.
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#4

Dein "augenroll" ist ja ganz lustig aber fehl am Platz. In Niedersachsen zum Beispiel können Beamte den AII als Aufstiegslehrgang in den gehobenen Dienst nutzen. Guck auf die Seite vom Studieninstitut Hannover.

Außerdem gibt es bei Angestellten keinen gehobenen Dienst "augenroll".
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#5

Natürlich gibt es analog zu den Beamten bei den Angestellten auch den gehobenen Dienst. Gibt ja auch E11 Stellen als reines Beispiel. Bspw. Verwaltungsfachwirte. 

Das "A" in AII (Aufstiegslehrgang) steht ja für den Angestelltenlehrgang. Den machen dann nicht Beamte. Der Beamte kann (!!!) an diesem Lehrgang teilnehmen und dies kann (!!!) anerkannt werden, gewöhnlich ist das aber nicht. Der Pendant dazu ist eher die Fortbildungsteilnahme (interner Aufstieg) für den Beamten.
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#6

Einmal kurz Klugscheißer spielen  Icon_idea

Es gibt keinen gehoben Dienst mehr. Es heißt Laufbahngruppe 1 oder 2 und 1. Oder 2. Einstiegsamt.

Der AII wird vom NSI in Hannover von Angestellten und Beamten gleichzeitig absolviert. Da für Beamte es als Aufstiegslehrgang gilt, dies entspricht dem, ich glaube es heißt so, Regelaufstieg bis Endamt der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt also A13. 

Der interne Aufstieg ist der sogenannte Bewährungsaufstieg maximal bis A11 und nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
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#7

In NRW kann man sich nach 5 Jahren für einen internen Aufstieg bewerben. Dann bekommst du deine aktuellen Bezüge weiter.
Andere Option ist, du bewirbst dich direkt als externer für das gD Studium. Dann fällst du zurück auf A9 AW aber bist schneller im gD.
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