01.10.2015, 12:02
Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates einer KAöR werden von der Kommune festgesetzt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind auch Mitglieder des Rates der Kommune. Dürfen sie damit über ihre eigene Aufwandsentschädigung beschließen oder sind sie als befangen von der Abstimmung auszuschließen ?
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind auch Mitglieder des Rates der Kommune. Dürfen sie damit über ihre eigene Aufwandsentschädigung beschließen oder sind sie als befangen von der Abstimmung auszuschließen ?